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Betriebsunterbrechungsversicherung / Ertragsausfallversicherung

  • Wenn Gebäude, Einrichtungen, Vorräte oder Betriebsräume durch einen Sachschaden ganz oder teilweise unbrauchbar gemacht werden, beeinträchtigt dies den Umsatz und somit das Betriebsergebnis.

  • Da manche Schäden nicht sofort behoben werden können, ist der Betrieb nur eingeschränkt möglich oder steht sogar komplett still.

  • Dann muss mit Einnahmeverlusten gerechnet werden.

  • Zwischenzeitlich laufen natürlich die Fixkosten für Miete, Löhne und Gehälter, Abgaben etc. weiter.

  • Eine Betriebsunterbrechung kann im schlimmsten Fall die Existenz kosten.

  • Eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung ersetzt Ihnen den entgangenen Betriebsgewinn und den Aufwand an fortlaufenden Kosten.