- Im Rahmen der privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen eine private Kranken-Vollversicherung oder als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Kranken-Zusatzversicherung abzuschließen.
- Das Tarifsystem der privaten Kranken-Vollversicherung bietet vom preisgünstigen Basistarif mit vergleichbaren Leistungen zur GKV eine Vielzahl von Varianten bis hin zum Voll-Versicherungsschutz, der sämtliche Leistungen des Versicherers beinhaltet.
Wahlweise können Tarife ohne Selbstbeteilung und mit individuell wählbaren Selbstbeteiligungen abgeschlossen werden.
- Als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung dient die private Kranken-Zusatzversicherung.
Sie als Versicherter haben hier die Wahlmöglichkeit, Tarifbausteine (z. B. Zahn-Zusatzversicherung, stationäre Zusatz-Versicherung, Heilpraktikerleistungen, Zuschüsse für Brillen, ambulante Zusatztarife) einzeln zu wählen oder als gebündeltes Versicherungsangebot abzuschließen.