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Krankenversicherung

  • Im Rahmen der privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen eine private Kranken-Vollversicherung oder als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Kranken-Zusatzversicherung abzuschließen.

  • Das Tarifsystem der privaten Kranken-Vollversicherung bietet vom preisgünstigen Basistarif mit vergleichbaren Leistungen zur GKV eine Vielzahl von Varianten bis hin zum Voll-Versicherungsschutz, der sämtliche Leistungen des Versicherers beinhaltet.
    Wahlweise können Tarife ohne Selbstbeteilung und mit individuell wählbaren Selbstbeteiligungen abgeschlossen werden.

  • Als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung dient die private Kranken-Zusatzversicherung.
    Sie als Versicherter haben hier die Wahlmöglichkeit, Tarifbausteine (z. B. Zahn-Zusatzversicherung, stationäre Zusatz-Versicherung, Heilpraktikerleistungen, Zuschüsse für Brillen, ambulante Zusatztarife) einzeln zu wählen oder als gebündeltes Versicherungsangebot abzuschließen.